Inhalt
Neue gesetzliche Regelung – Pflicht seit Januar 2017
Zielgruppe:
in Gesundheitseinrichtungen Tätige sowie Führungskräfte
Hintergrund:
Für diese Weiterbildung ist eine medizinische, naturwissenschaftliche, pflegerische, pharmazeutische oder (einschlägige) technische Ausbildung gemäß § 6 Abs. 1 etreibV Voraussetzung, ebenso wie die Weiterbildung zum Medizinprodukte-Beauftragten.
Teilnahme im Anschluss an die Weiterbildung zum Medizinprodukte-Beauftragten oder wenn
die Fortbildung zur/zum Medizinprodukte-Beauftragten nicht vor 2017 stattgefunden hat.
Gesundheitseinrichtungen mit mehr als 20 Beschäftigten müssen seit 2017 eine/n Beauftragte/n für Medizinproduktesicherheit benennen.
Lernziele:
Befähigung der Ausübung als Beauftragte/r für Medizinproduktesicherheit
Inhalte:
- Aufgaben der Beauftragten für Medizinproduktesicherheit
- Meldewesen und Beobachtungssystem gemäß Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung (MPSV)
- Koordinierung interner Prozesse zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber
- Koordinierung von Rückrufmaßnahmen
- Fallbeispiele
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht