Inhalt
Bildungsziel / Bildungsberechtigungen:
Ein erfolgreicher Abschluss berechtigt den Absolventen/die Absolventin die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte® kaufmännische® Assistent(in)“ zu tragen.
Die zweijährige Berufsfachschule beinhaltet die schulische Voraussetzung für den Erwerb der Fachhochschulreife. In Verbindung mit dem Abschluss einer Berufsausbildung oder einem einschlägigen Praktikum besteht die Möglichkeit, ein Studium an einer Fachhochschule in der Bundesrepublik Deutschland aufzunehmen.
Der erfolgreiche Abschluss dieser Schulart ermöglicht nach dem Abschluss einer Berufsausbildung oder einem einschlägigen halbjährigen Praktikum den Besuch der Berufsoberschule. Diese Schulart schließt nach einjährigem Besuch mit der fachgebundenen oder der allgemeinen Hochschulreife ab.
Fachrichtung: Fremdsprachen (Englisch und Spanisch)
Aufnahmevoraussetzungen und Auswahlgrundsätze:
Der Realschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss ist die Voraussetzung, um in die Berufsfachschule für kaufmännische Assistenten/Assistentinnen aufgenommen zu werden.
Unterricht:
Der Unterricht wird sowohl in herkömmlichen Unterrichtsfächern als auch in fächerübergreifenden Lernfeldern erteilt. Themen und Inhalte der Fächer sind, soweit möglich, den Lernfeldern zugeordnet. Des weiteren findet ein Teil des Unterrichtes im Lernbüro statt. Neben der schulischen Ausbildung soll innerhalb der Ausbildung ein 4-wöchiges Praktikum absolviert werden.
- Abschluss
- Assistent/in - Kaufmännische/r Assistent/in [staatlich geprüft] (Ausbildung, Berufsfachschule, PrüfO Landesrecht)
Assistent/in - Kaufmännische/r Assistent/in für Fremdsprachen [staatlich geprüft] (Ausbildung, Berufsfachschule, PrüfO Landesrecht) i - Förderungsart
- BAföG (Ausbildung/Schule) i
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht