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Bildungsziel: Fachkraft für Pflegeassistenz.
Mit der Neuregelung der Pflegeberufe sind die Regelungen für die Krankenpflegehilfe (KPH) weggefallen. Mit einem Stundenanteil, der über der ehemaligen KPH-Ausbildung hinausgeht, tritt nun die Fachkraft für Pflegeassistenz (FPA). Im Mittelpunkt steht die theoretische und praktische Qualifizierung in Pflege und Hauswirtschaft/ Versorgung. Den Auszubildenden sollen Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden, die zu selbstständigen Arbeiten unter Anleitung im Arbeitsfeld der sozialen Dienstleistungen befähigen.
Was sind mögliche Einsatzgebiete?
Einsatzbereiche sind zum Beispiel Altenpflegeheime, Krankenhäuser, ambulante Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Familienpflege, Behinderteneinrichtungen sowie der Einsatz als Präsenzkraft.
Wie gliedert sich die Ausbildung?
Die Unterrichtsinhalte der dreijährigen Berufsfachschule gliedern sich in berufsbezogene und berufsübergreifende Lernbereiche. Sie werden durch mindestens 40 Praxiswochen (betriebliche Ausbildungsphase im Schichtdienst), die in Betrieben mit den Schwerpunkten Pflege und Hauswirtschaft/Versorgung absolviert werden, ergänzt.
Die berufsbezogenen Inhalte werden durch die allgemeinbildenden Fächer
- Deutsch
- Englisch
- Mathematik
- Wirtschaft und Politik
- Religion oder Philosophie
- Sport
ergänzt.
Abschluss:
Mit der Abschlussprüfung und einem Notendurchschnitt von mindestens 3,0 wird zusätzlich ein Abschluss erreicht, der dem Realschulabschluss gleichwertig ist.
Aufnahmevoraussetzungen:
Das Abschlusszeugnis der Hauptschule oder der Nachweis einer gleichwertigen Vorbildung ist erforderlich. Eine sehr gute körperliche und psychische Verfassung müssen gegeben sein.
Die Erfahrungen zeigen, dass ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen in die Bedürfnisse anderer Menschen und eine ausgeprägte Leistungsbereitschaft erforderlich sind. Ein Mindestalter von 16 Jahren ist für diesen Ausbildungsgang realistisch.