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Begabtenförderung für die berufliche Bildung


1. Aufstiegsstipendium: Studium mit Berufserfahrung
2. Weiterbildungsstipendium für junge Menschen
      2.1. Weiterbildungsstipendium nach einer Dualen Ausbildung
      2.2. Weiterbildungsstipendium nach für bundesgesetzlich geregelte Gesundheitsfachberufe
3. Begabtenförderung im Hochschulbereich
      3.1. Begabtenförderungswerke
      3.2. Deutschlandstipendium



1. Aufstiegsstipendium: Studium mit Berufserfahrung

Das Aufstiegsstipendium unterstützt Berufserfahrene bei der Durchführung eines ersten akademischen Hochschulstudiums.
Das Programm Aufstiegsstipendium ist eine Maßnahme der Begabtenförderung. Ein Aufstiegsstipendium erhalten beruflich talentierte Menschen, die über ein dreistufiges Auswahlverfahren in die Förderung der SBB (Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung) aufgenommen werden. Die Mittel stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung bereit. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme und Förderung besteht nicht.

Mit dem Aufstiegsstipendium wird ein Erststudium in Vollzeit oder berufsbegleitend an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule gefördert.

Für Studierende im Vollzeitstudium beträgt das Stipendium monatlich 861 Euro plus 80 Euro Büchergeld. Zusätzlich wird eine Betreuungspauschale für Kinder unter 14 Jahren gewährt (150 Euro für jedes Kind). Die Förderung erfolgt als Pauschale und damit einkommensunabhängig.

Studierende in einem berufsbegleitenden Studiengang können jährlich 2.700 Euro für Maßnahmekosten erhalten.

Bei einer Zusage für die Aufnahme in das Förderprogramm besteht die Möglichkeit einer Anwartschaft für ein Jahr, d.h. aufgenommene Stipendiatinnen und Stipendiaten können innerhalb eines Jahres nach Stipendienzusage mit dem Studium beginnen.

Die ideelle Förderung bietet Seminare, die Unterstützung von regionalen Austauschgruppen und die Möglichkeit der Vernetzung über eine exklusive Kommunikationsplattform.

Weitere Informationen zum Aufstiegsstipendium

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2. Weiterbildungsstipendium für junge Menschen

Wer eine duale Berufsausbildung mit einem hervorragenden Ergebnis abgeschlossen hat, kann sich um ein Stipendium der Begabtenförderung berufliche Bildung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung bewerben. Für berufsbegleitende Weiterbildungsmaßnahmen (z.B. Englisch-Intensivkurse, EDV-, Betriebswirt-, CAD- oder Meisterkurse) können die Stipendiatinnen und Stipendiaten insgesamt bis zu 8.100 € für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen innerhalb der maximalen Förderzeit von drei Jahren erhalten. Es ist ein Eigenanteil von 10 % je Fördermaßnahme zu tragen.

Sie haben drei Möglichkeiten, Ihre Qualifizierung für das Weiterbildungsstipendium nachzuweisen:
Sie haben Ihre Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder besser als „gut“ (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) bestanden
oder
Sie sind bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb unter die ersten Drei gekommen
oder
Sie weisen Ihre besondere Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag Ihres Arbeitgebers oder der Berufsschule nach.

Bewerbungsvoraussetzungen für das Weiterbildungsstipendium
Erste Voraussetzung für eine Bewerbung ist, dass Sie eine Ausbildung in einem anerkannten dualen Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), der Handwerksordnung (HwO) oder in einem bundesgesetzlich geregelten Fachberuf im Gesundheitswesen absolviert haben.
Bei der Aufnahme in das Programm müssen Sie grundsätzlich jünger als 25 Jahre sein. Durch Berücksichtigung von Anrechnungszeiten können bis zu drei Jahre hinzugerechnet werden.
Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Sie entweder mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden berufstätig sein oder bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend gemeldet sein. Vollzeitstudierende ohne regelmäßige Berufstätigkeit und Hochschulabsolventen /-innen können nicht aufgenommen werden.

Sie wählen Ihre Lehrgänge selbst aus. Bevor Sie sich zu einer Maßnahme anmelden, müssen Sie einen Antrag auf Förderung bei Ihrer jeweiligen Stipendiantenbetreuung stellen.

Weitere Informationen zum Weiterbildungsstipendium

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2.1. Weiterbildungsstipendium nach einer Dualen Ausbildung

Die regionalen Kammern übernehmen sowohl die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten als auch ihre Beratung und Förderung im Einzelfall und zahlen den Förderbetrag aus. Alternativ können Arbeitgeber auch Empfehlungen für die Vergabe des Stipendiums für besonders begabte Auszubildende aussprechen.

Download Stipendieninformation duale Berufe (PDF)

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2.2. Weiterbildungsstipendium nach für bundesgesetzlich geregelte Gesundheitsfachberufe

Sie können sich um ein Weiterbildungsstipendium bewerben, wenn Sie eine abgeschlossene Ausbildung in einem bundesgesetzlich geregelten Gesundheitsfachberuf haben. Für landesrechtlich geregelte Berufe (wie z.B. Heilerziehungspfleger/ in) ist eine Förderung durch das Bundesprogramm nicht möglich.

Download Stipendieninformation Gesundheitsfachberufe

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3. Begabtenförderung im Hochschulbereich

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3.1. Begabtenförderungswerke

Für die Begabtenförderung im Hochschulbereich sind 13 überregional agierende Begabtenförderungswerke tätig. Sie werden vom Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt und haben es sich zur Aufgabe gemacht, besonders begabte Studierende und Promovierende sowohl ideell als auch materiell zu fördern.

Weitere Informationen zur Förderung über die Begabtenförderungswerke

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3.2. Deutschlandstipendium

Mit dem 2011 eingeführten Deutschlandstipendium möchte die Bundesregierung besonders begabte und leistungsfähige Studierende fördern. Berücksichtigt werden bei der Auswahl auch gesellschaftliches Engagement sowie die Überwindung biografischer Hürden. Das Auswahlverfahren legen die jeweiligen Hochschulen fest. Die monatliche Förderung beträgt 300 Euro, soll mindestens zwei Semester betragen, ist einkommensunabhängig und kann zusätzlich zum BaföG bezogen werden. Finanziert wird die Förderung jeweils zur Hälfte vom Bund und von externen Förderern.

Weitere Informationen zum Deutschlandstipendium

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Information: erstellt am 05.01.07, zuletzt geändert am 25.02.22
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