Durchsuche Datensätze ... Bitte warten ...
« Zurück
Fördermöglichkeiten
Weiterbildung ist förderbar:
Aufstiegsförderung - ein Recht für Viele
Mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) kann die Teilnahme an einer beruflichen Aufstiegsfortbildung – Meisterin, Techniker, Fachwirtin oder Erzieher – altersunabhängig finanziell unterstützt werden.
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) / Aufstiegs-BAföG
Die Bildungsfreistellung
Bildungsfreistellung, besser bekannt unter "Bildungsurlaub", bezeichnet den Rechtsanspruch von Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber, an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen teilzunehmen.
Bildungsfreistellung (Bildungsurlaub)
Weiterbildungsbonus
Für Beschäftigte in Schleswig-Holstein werden bis zu 40 Prozent der Seminarkosten übernommen. Maximal werden 1500 Euro erstattet. Der Weiterbildungsbonus muss vor Seminarbeginn beantragt und bewilligt werden.
Weiterbildungsbonus für Beschäftigte - Landesprogramm
weitere Fördermöglichkeiten und Datenbanken:
Fördernavigator
Sie wissen nicht, ob Sie Ihre Weiterbildung finanziell fördern lassen können oder welche Förderung die richtige für Sie ist? Orientierung bietet Ihnen der Fördernavigator.
Fördernavigator für Weiterbildung in Schleswig-Holstein
^