Inhalt
Am 01. Juli 1998 ist die Neufassung über die regelmäßige technische Fahrzeugüberwachung gemäß § 29 und Anlage VIII StVZO in Kraft getreten. Dieses bedeutet, dass die BSU / ZU zur Sicherheitsüberprüfung (SP) zusammengefasst werden kann. Die Kfz-Werkstätten, die eine SP-Anerkennung anstreben, benötigen die erfolgreiche Teilnahme der verantwortlichen Person (Werkstattmeister) und der Fachkraft (Geselle) an einer SP-Schulung
Lehrgangsinhalt:
- Rechtliche Grundlagen
- Fahrgestell / Fahrwerk
- Lenkung
- Räder / Reifen
- Abgasanlage
- Bremsanlage
- Praktische Fehlersuche
- Abschlussprüfung
Lehrgangkosten:
501 EUR Erstschulung (4 Tage)
302 Wie EUR Wiederholungsschulung (2 Tage)
Unterkunft auf Wunsch im Wohnheim möglich.
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht
- Sonstiges Merkmal
- Mit Unterkunft (Kursmerkmal)