Inhalt
Bildungsziel:
Ein erfolgreicher Abschluss berechtigt die Absolventin/ den Absolventen die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte® sozialpädagogische® Assistent(in)“ zu tragen. Während des zweijährigen Bildungsganges kann die Fachhochschulreife (schulischer Teil) durch Zusatzunterricht erworben werden. Durch Ableisten von zusätzlichen Praktika besteht die Möglichkeit, ein Studium an einer Fachhochschule aufzunehmen.
Der erfolgreiche Abschluss dieser Schulart ermöglicht eine Ausbildung an einer Fachschule für Sozialpädagogik.
Aufnahmevoraussetzungen:
Der Realschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss ist die Voraussetzung, um in die Berufsfachschule für Sozialpädagogische Assistenten/Assistentinnen aufgenommen zu werden.
Ist die Zahl der Bewerberinnen/Bewerber größer als die Zahl der zur Verfügung stehenden Schulplätze, wird über die Aufnahme nach den Noten des letzten Halbjahreszeugnisses/Abschlusszeugnisses der Realschule oder eines anderen als gleichwertig anerkannten Halbjahreszeugnisses/Abschlusszeugnisses entschieden.
Bei Notengleichheit können Jahrespraktika in einschlägigen Einrichtungen berücksichtigt werden.